Digitale Identität, digitaler Euro: Wie weit kann die Digitalisierung unseres Lebens gehen?

Digitale Identität, digitaler Euro: Wie weit kann die Digitalisierung unseres Lebens gehen?

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Die kurze Antwort, bevor alles andere kommt. Nein, die europäische digitale Identität ist für Bürger nicht verpflichtend: Die Verordnung, die sie schafft, sagt ausdrücklich das Gegenteil. Nein, der digitale Euro existiert noch nicht, und es gibt keine Entscheidung, ihn einzuführen. Ja, aber eine Infrastruktur entsteht Stück für Stück, mit präzisen Fristen: Ende 2026 für Identitäts-Wallets, Ende 2027 für deren verpflichtende Akzeptanz durch bestimmte Akteure, frühestens 2029 für einen möglichen digitalen Euro. Und ja, die eigentliche Frage der bürgerlichen Freiheiten liegt nicht in jedem einzelnen Baustein, sondern in dem, was ihr Zusammenspiel ergäbe.

Dieses Dossier sortiert das Ganze. Jede Aussage verweist auf einen offiziellen Text: im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnungen, Mitteilungen der Europäischen Zentralbank, Dokumente von Kommission, Parlament und Rat, französische Gesetzestexte. Keine Meinungsartikel, keine Social-Media-Screenshots. Drei klar getrennte Leseebenen: was beschlossen ist, was in Vorbereitung ist, was Szenario bleibt.

ThemaBeschlossenIn VorbereitungSzenario
Identitäts-Wallet (EUDI Wallet)Verordnung (EU) 2024/1183, in KraftNationale Einführung bis 24.12.2026Faktische Pflicht durch allgemeine Verbreitung
Akzeptanz des WalletsPflicht für regulierte Sektoren und sehr große Plattformen ab 24.12.2027Durchführungsrechtsakte, UmsetzungenAusweitung des verpflichtenden Akzeptanzbereichs
Altersverifikation in FrankreichGesetz SREN (2024), Arcom-RahmenEU-weite Altersverifikations-App, Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige (von der französischen Nationalversammlung am 26.01.2026 verabschiedet, Verfahren läuft noch)Generalisierte Identitätsprüfung am Zugang zum Web
Chatkontrolle (Nachrichten-Scan)Freiwilliges Scannen verlängert bis 03.04.2028Dauerhafte Verordnung (CSAR): 5 Triloge ohne Einigung, Wiederaufnahme am 29.09.2026Verpflichtendes Scannen, auch verschlüsselter Nachrichten
Digitaler EuroKeiner. Nur die technische Vorbereitungsphase der EZB läuftVerordnung in Verhandlung, Pilotprojekt für Mitte 2027 vorgesehenAusgabe ab 2029, „programmierbare” Währung

1. Die europäische digitale Identität: Was der Text wirklich sagt

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1183 vom 11. April 2024, bekannt als „eIDAS 2.0”, veröffentlicht im Amtsblatt am 30. April 2024 und in Kraft seit dem 20. Mai 2024. Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, seinen Bürgern und Einwohnern spätestens bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine europäische digitale Identitäts-Wallet (EUDI Wallet) zur Verfügung zu stellen. Konkret: eine App, mit der man zertifizierte Nachweise (Identität, Führerschein, Diplome) speichern und vorzeigen kann und ein bestimmtes Attribut belegen kann — zum Beispiel die Volljährigkeit —, ohne den Rest preiszugeben.

Drei Punkte des Textes verdienen es, so gelesen zu werden, wie sie geschrieben sind, weil sie sowohl alarmistischen als auch allzu beruhigenden Darstellungen widersprechen.

Die Nutzung ist für den Bürger freiwillig. Die Verordnung legt den Grundsatz einer digitalen Identität fest, die „auf freiwilliger Basis und nutzerkontrolliert” eingesetzt wird. Der Text sieht zudem eine Nichtdiskriminierungsklausel vor: Der Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass jemand die Wallet nicht nutzt. Das steht so geschrieben, das ist einklagbar. Wer heute behauptet, „die digitale Identität wird für alle verpflichtend”, geht über den Text hinaus.

Die Akzeptanz hingegen wird für bestimmte Akteure verpflichtend. Ab dem 24. Dezember 2026 müssen öffentliche Online-Dienste, die eine Identifizierung verlangen, die Wallet akzeptieren. Ab dem 24. Dezember 2027 weitet sich die Pflicht auf regulierte private Sektoren aus (Banken, Telekommunikation, Gesundheit, Verkehr, Energie, Bildung) sowie auf sehr große Online-Plattformen, wenn ein Nutzer sich dafür entscheidet, sie vorzuzeigen. Das ist eine Pflicht auf Seiten der Verwaltungen und Unternehmen, nicht auf Seiten der Bürger. Aber genau sie wird die Infrastruktur in großem Maßstab zum Leben erwecken.

Der ehrliche Punkt der Wachsamkeit: die faktische Pflicht. Ein Instrument kann rechtlich freiwillig bleiben und sozial dennoch unumgänglich werden. Wenn morgen die Altersverifikation, die Eröffnung eines Bankkontos, der Zugang zu bestimmten sozialen Netzwerken in der Praxis über die Wallet laufen, weil das der einfachste Weg ist, wird die „freie Wahl” für einen Teil der Bevölkerung theoretisch. Das ist keine vollendete Tatsache, sondern eine mögliche Entwicklung — und genau jetzt hat die demokratische Debatte noch Einfluss.

Wie steht es um die tatsächliche Umsetzung? Die technischen Durchführungsrechtsakte wurden Ende 2024 verabschiedet (darunter die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2979 zur Integrität und den Funktionen der Wallets). Die Staaten bewegen sich in unterschiedlichem Tempo: Deutschland hat beispielsweise seine staatliche Wallet für Anfang Januar 2027 angekündigt, nach der eigentlichen Frist. Frankreich baut auf der Basis von France Identité auf. Die Frist Dezember 2026 wird uneinheitlich eingehalten werden, und das ist an sich schon eine Information: Die Infrastruktur kommt, aber langsamer und weniger einheitlich, als der offizielle Zeitplan vermuten lässt.

2. Die Altersverifikation: Frankreich als Testlabor

In Frankreich ist die Frage „Identifizierung und Internet” am weitesten fortgeschritten — und sie kommt nicht aus Brüssel, sondern aus Paris. Das Gesetz SREN Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 hat der französischen Medienaufsicht Arcom die Befugnis übertragen, Erwachsenenseiten einen technischen Rahmen zur Altersverifikation vorzuschreiben, angenommen am 9. Oktober 2024 (Beschluss Nr. 2024-20, nach Stellungnahme der CNIL) und anwendbar seit dem 11. Januar 2025. Zentrale Anforderung, verpflichtend seit dem 11. April 2025 für mindestens eine angebotene Methode: die „doppelte Anonymität” — die Seite kennt die Identität des Besuchers nicht, und der Anbieter des Altersnachweises weiß nicht, welche Seite besucht wird. Der französische Staatsrat (Conseil d’État) hat das Regelwerk im Juli 2025 bestätigt.

Die nächste Stufe ist im Bau: Die französische Nationalversammlung hat am 26. Januar 2026 für einen Gesetzentwurf gestimmt, der soziale Netzwerke für unter 15-Jährige verbietet. Der Text durchläuft noch das parlamentarische Verfahren, aber seine Logik ist klar: Um Minderjährigen den Zugang zu verwehren, muss man das Alter aller prüfen. Parallel dazu entwickelt die Europäische Kommission seit 2025 eine Altersverifikations-App, die mit der EUDI Wallet zusammenspielen soll.

Das Prinzip der doppelten Anonymität ist eine echte technische Antwort auf ein echtes Problem. Aber jede Ausweitung des Anwendungsbereichs (von Erwachsenenseiten auf soziale Netzwerke, dann potenziell darüber hinaus) bringt uns näher an ein Internet, in dem der Nachweis von etwas über sich selbst zur Eintrittsbedingung wird. Die Frage, die man Entscheidungsträgern stellen sollte, lautet nicht „bist du für oder gegen den Schutz Minderjähriger” — niemand Ernsthaftes ist dagegen. Sie lautet: „Welche strukturellen Garantien verhindern, dass das Altersverifikations-Werkzeug zu einem allgemeinen Identifizierungs-Werkzeug wird?”

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3. Chatkontrolle: der genaue Stand, ohne Dramatisierung

Wir haben dazu einen ausführlichen, regelmäßig aktualisierten Artikel veröffentlicht: Chatkontrolle 2026: Wer liest wirklich deine Nachrichten mit. Zusammenfassung der Lage im August 2026, da sie für das Gesamtbild unverzichtbar ist.

Zwei Texte existieren parallel. Der erste, die befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie (Verordnung (EU) 2021/1232), erlaubt unverschlüsselten Plattformen (Gmail, Messenger, Instagram, Snapchat, Xbox unter anderem), Kommunikation freiwillig auf Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch zu scannen. Am 26. März 2026 vom Europäischen Parlament um eine einzige Stimme beim entscheidenden Änderungsantrag abgelehnt, am 3. April ausgelaufen, wurde sie Ende Juni vom Rat als eigenständige Verordnung neu aufgelegt, und dem Parlament gelang es am 9. Juli 2026 nicht, sie zu blockieren (314 Stimmen für die Ablehnung, nötig gewesen wären 361 — die absolute Mehrheit der Mitglieder). Das freiwillige Scannen ist also bis zum 3. April 2028 wieder legal.

Der zweite, die dauerhafte CSAR-Verordnung (von der Kommission am 11. Mai 2022 vorgeschlagen), die die Erkennung verpflichtend machen würde, bleibt blockiert: fünf Trilog-Runden ohne Einigung, die letzte gescheitert am 29. Juni 2026 an der Frage des Scannens ohne individuellen Verdacht. Der Juristische Dienst des Rates selbst kam in einer Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zu dem Schluss, dass selbst ein „freiwilliges” Scannen einer generalisierten Durchsuchung der Kommunikation gleichkommt, die mit Artikel 7 der Grundrechtecharta schwer vereinbar ist. Die Verhandlungen werden am 29. September 2026 unter irischer Ratspräsidentschaft wieder aufgenommen.

Dieser Fall veranschaulicht perfekt die Methode dieses Dossiers: weder „es ist beschlossen, wir werden alle überwacht” (falsch — der dauerhafte Text ist blockiert), noch „es passiert nichts” (falsch — das freiwillige Scannen läuft legal, und der Verfahrenstrick vom Juli ist gut dokumentiert). Die Realität liegt dazwischen, und genau dort wird sie entschieden.

4. Der digitale Euro: ein Zeitplan, keine Währung

Beginnen wir mit dem, was nicht existiert. Es gibt keinen digitalen Euro im Umlauf. Es gibt keine Entscheidung, ihn auszugeben. Was existiert, ist ein Projekt mit einem präzisen Rahmen.

Auf legislativer Seite hat die Kommission im Juni 2023 das „Einheitswährungspaket” vorgelegt, darunter einen Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro (COM(2023) 369). Der Rat der EU hat am 19. Dezember 2025 seine Verhandlungsposition festgelegt. Das Parlament muss seine eigene noch verabschieden, damit die Triloge zum Abschluss kommen; die Arbeitsannahme der EZB ist eine Verabschiedung der Verordnung im Laufe des Jahres 2026 — eine Annahme, die nicht gesichert ist.

Auf Seiten der EZB endete die im November 2023 gestartete Vorbereitungsphase am 29. Oktober 2025, dem Datum, an dem der EZB-Rat eine neue technische Vorbereitungsphase eröffnete. Die EZB schreibt es klar und deutlich: Es wurde keine Entscheidung zur Ausgabe getroffen, und sie kann erst handeln, wenn der Rechtsrahmen verabschiedet ist. Der veröffentlichte Zeitplan lautet: Auswahl der Zahlungsdienstleister, ein zwölfmonatiges Pilotprojekt ab der zweiten Jahreshälfte 2027, und die Fähigkeit zu einer ersten Ausgabe 2029, falls alles zusammenpasst.

Inhaltlich beantworten drei Elemente des Projekts direkt die verbreitetsten Befürchtungen, und man muss sie ehrlich nennen. Das Projekt sieht eine Haltegrenze vor (rund 3.000 Euro pro Person in den Arbeitsannahmen), ohne Verzinsung: Der digitale Euro ist als Zahlungsmittel gedacht, das Bargeld ergänzt, nicht als Ersatz für ein Bankkonto. Die EZB und der Verordnungsvorschlag erklären, der digitale Euro sei keine programmierbare Währung — das heißt, er könnte nicht mit Nutzungsbeschränkungen versehen werden (Ablaufdaten, erlaubte Kaufkategorien). Schließlich ist eine Offline-Funktion vorgesehen, mit einem Grad an Vertraulichkeit für Nahzahlungen, der als nahe an Bargeld beschrieben wird.

Der Punkt der Wachsamkeit liegt auch hier nicht im aktuellen Text, sondern in seiner Dauerhaftigkeit. Eine öffentliche digitale Zahlungsinfrastruktur kann, einmal gebaut, von einem künftigen Gesetzgeber verändert werden. Die Garantie „nicht programmierbar” ist nur so viel wert wie das Gesetz, das sie trägt, und ein Gesetz kann sich ändern. Das ist kein Argument, um Verschwörung zu rufen; es ist ein Argument dafür, zu verlangen, dass diese Garantien auf der höchstmöglichen rechtlichen Ebene verankert und dauerhaft überwacht werden. Der schrittweise Rückgang des Bargelds (42 % der Ladenkäufe in Frankreich 2024, gegenüber 68 % im Jahr 2016, laut Banque de France) macht diese Wachsamkeit umso notwendiger: Sobald Bargeld marginal wird, verschwindet die nicht rückverfolgbare Alternative von selbst, ohne dass ein Gesetz sie verboten hätte.

5. Die Konvergenz: das eigentliche Thema

Für sich genommen ist jeder Baustein vertretbar, und dieses Dossier hat versucht, das zu zeigen. Eine freiwillige digitale Identität mit selektiver Offenlegung kann die Privatsphäre besser schützen als das Versenden eines Ausweisfotos an eine unbekannte Website. Eine Altersverifikation mit doppelter Anonymität ist besser als das Versenden eines Selfies und eines Reisepasses an einen Offshore-Anbieter. Eine öffentliche digitale Währung kann ein Gegengewicht zu nicht-europäischen privaten Zahlungsnetzwerken sein.

Das gesellschaftliche Thema beginnt, wenn man die Teile zusammensetzt. Eine überall akzeptierte Identitäts-Wallet, eine auf diese Wallet gestützte Altersverifikation, ein öffentliches digitales Zahlungsmittel und ein Rechtsrahmen für das Scannen von Kommunikation, der alle zwei Jahre neu aufgebaut wird: Jedes dieser Elemente hat seine eigene Rechtfertigung, aber ihre Summe zeichnet eine Architektur, in der Identifizierung, Zahlung und Kommunikation über vernetzte, überwachte Infrastrukturen laufen. Kein Text sieht diese Konvergenz als Ziel vor. Kein Text verbietet sie strukturell.

Genau deshalb wurde bei der französischen Nationalversammlung am 4. Mai 2026 eine Petition mit dem Titel „Garantir le libre choix face à l’identité numérique” (Petition Nr. 5871) eingereicht. Sie fordert nicht, den Kampf gegen Online-Kriminalität aufzugeben, sondern verlangt drei einfache Garantien: dass die Nutzung der digitalen Identität eine Wahl bleibt und keine Pflicht wird; dass Alternativen ohne digitale Identifizierung für den Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen erhalten bleiben; und dass in jedem Anwendungsfall freie, informierte Zustimmung garantiert wird. Die Petition kann auf der offiziellen Plattform der französischen Nationalversammlung eingesehen und unterzeichnet werden — es handelt sich um eine französischsprachige Petition an das französische Parlament, aber offen für jeden Unterzeichner; der Kontext wird in unserem eigenen Artikel dazu erläutert.

6. Das Paradox, das wir bei Mad2Moi erleben: sichern, ohne zu identifizieren

Das muss gesagt werden, denn es gibt diesem Dossier seinen konkreten Bezug: Wir sprechen über diese Themen nicht als Theoretiker.

Mad2Moi ist eine französische Dating-Plattform, verfügbar in sieben Sprachen und weit über unsere Grenzen hinaus genutzt: Die in diesem Dossier behandelten Fragen (Identität, Verschlüsselung, Altersverifikation) stellen sich für unsere Mitglieder in Deutschland, Italien, Spanien oder den Niederlanden genau gleich — und dieses Dossier gibt es übrigens in jeder dieser Sprachen. Freie Wahl ist bei uns kein Slogan: Die Plattform hat sich seit 2021 aufgebaut, indem sie Menschen willkommen hieß, die sich weigerten, eine persönliche Entscheidung ihr soziales Leben bestimmen zu lassen, auch in dem Moment, als diese Weigerung am meisten kostete. Unser größtes Sicherheitsproblem sind Liebesbetrüger — sogenannte „Brouteurs”-Netzwerke, die Einsamkeit ausnutzen, um Geld zu erpressen. Wir haben einen ausführlichen Leitfaden zu dieser Plage (französischsprachige Seite) gewidmet, und zwei öffentliche Sendungen haben darüber berichtet. Und hier ist das Paradox, dem wir jeden Tag begegnen: Die einfachste Antwort auf gefälschte Profile wäre, von jedem Mitglied ein Ausweisdokument zu verlangen. Wir haben die entgegengesetzte Wahl getroffen: Anmeldung per einfacher E-Mail, freiwillige Video-Selfie-Verifikation für ein Abzeichen, menschliche Moderation von Meldungen, und keine Aufbewahrung von Ausweisdokumenten.

Warum? Weil auf einer Dating-Plattform eine Datenbank mit den echten Identitäten Tausender Menschen, verknüpft mit ihrem Intimleben, genau der schlimmste Datenbestand wäre, den man aufbauen könnte. Datenlecks bei Altersverifikationsdiensten und Dating-Apps haben das wiederholt bewiesen. Sicherheit durch allgemeine Identifizierung verlagert das Risiko, sie beseitigt es nicht — sie konzentriert es.

Was uns unsere Erfahrung gelehrt hat, und das gilt weit über unseren eigenen Fall hinaus: Der Kampf gegen Betrug wird durch Verhalten gewonnen (Erkennung von Betrugsmustern, Moderation, Aufklärung der Nutzer), nicht durch die vorherige Erfassung aller ehrlichen Menschen. Das lässt sich auf die europäische Debatte übertragen. Die Frage „wie schützt man, ohne alle zu identifizieren” hat technische Antworten: selektive Offenlegung, doppelte Anonymität, gezielte Maßnahmen bei Verdacht mit richterlicher Kontrolle. Sie existieren in den Texten. Der demokratische Kampf besteht darin, dafür zu sorgen, dass sie die Regel bleiben und die generalisierte Identifizierung die Ausnahme.

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FAQ

Wird die europäische digitale Identität verpflichtend sein?

Für Bürger nein: Die Verordnung (EU) 2024/1183 legt eine freiwillige Nutzung fest und verbietet es, jemandem einen Dienst zu verweigern, der die Wallet nicht nutzt. Für bestimmte Akteure (Banken, Telekommunikation, sehr große Plattformen) wird die Akzeptanz der Wallet bis Ende 2027 verpflichtend. Das eigentliche Risiko ist keine rechtliche Pflicht, sondern eine faktische, falls sich die Nutzung verbreitet.

Ist die Chatkontrolle beschlossen?

Die dauerhafte Verordnung nein: Fünf Verhandlungsrunden sind gescheitert, die letzte am 29. Juni 2026, und die Gespräche werden am 29. September 2026 wieder aufgenommen. Das freiwillige Scannen unverschlüsselter Dienste hingegen wurde im Juli 2026 neu aufgelegt und läuft bis zum 3. April 2028.

Wird der digitale Euro das Bargeld ersetzen?

Laut den Texten nicht: Der Verordnungsvorschlag stellt ihn als Ergänzung dar, und ein paralleler Text aus dem Paket von 2023 soll den gesetzlichen Zahlungsmittelstatus von Bargeld garantieren. Der eigentliche Risikofaktor ist der spontane Rückgang der Bargeldnutzung, der von keinem Gesetz abhängt.

Wird der digitale Euro programmierbar sein?

Die EZB und der Verordnungsvorschlag schließen Programmierbarkeit aus: keine Nutzungsbeschränkungen, Ablaufdaten oder vorgeschriebenen Kaufkategorien. Diese Garantie gilt, solange der sie tragende Rechtsrahmen nicht geändert wird — was eher dauerhafte Wachsamkeit als endgültiges Vertrauen oder Panik rechtfertigt.

Wann könnte der digitale Euro existieren?

Frühestens 2029, und nur wenn die Verordnung verabschiedet wird (EZB-Annahme: im Laufe von 2026), wenn das ab Mitte 2027 geplante Pilotprojekt erfolgreich ist und wenn der EZB-Rat sich dann für die Ausgabe entscheidet. Keine dieser drei Bedingungen ist heute gesichert.

Was fordert die bei der französischen Nationalversammlung eingereichte Petition?

Drei Garantien: dass die Nutzung der digitalen Identität eine Wahl bleibt und keine Pflicht wird; dass Alternativen ohne digitale Identifizierung für öffentliche und private Dienstleistungen erhalten bleiben; und dass in jedem Anwendungsfall freie, informierte Zustimmung garantiert wird. Eingereicht am 4. Mai 2026, zur Unterzeichnung offen bis zum 19. Juni 2029.


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Offizielle Quellen

Digitale Identität: Verordnung (EU) 2024/1183 vom 11. April 2024 (EUR-Lex, ELI: data.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj); Seite der Europäischen Kommission zur EUDI-Verordnung (digital-strategy.ec.europa.eu); Durchführungsverordnung (EU) 2024/2979.

Chatkontrolle: Verordnung (EU) 2021/1232 (ePrivacy-Ausnahme); Verordnung (EU) 2024/1307 (erste Verlängerung); Abstimmungsergebnisse des Europäischen Parlaments vom 26. März und 9. Juli 2026 (europarl.europa.eu); CSAR-Verordnungsvorschlag vom 11. Mai 2022 (COM(2022) 209).

Digitaler Euro: Verordnungsvorschlag COM(2023) 369 (Europäische Kommission); Mitteilung des EZB-Rates vom 29. Oktober 2025 und Seite zum Pilotprojekt (ecb.europa.eu); Dossier zum digitalen Euro der Banque de France (banque-france.fr); Verhandlungsposition des Rates vom 19. Dezember 2025 (consilium.europa.eu).

Frankreich: Gesetz Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 (SREN, legifrance.gouv.fr); Arcom-Beschluss Nr. 2024-20 vom 9. Oktober 2024 zum Rahmen der Altersverifikation (legifrance.gouv.fr und arcom.fr); Stellungnahme der CNIL Nr. 2024-067 vom 26. September 2024 (cnil.fr); Petition Nr. 5871 „Garantir le libre choix face à l’identité numérique” (petitions.assemblee-nationale.fr/initiatives/i-5871).

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